Kurzfassung: Diese AGB regeln projektbezogene Leistungen sowie laufende Betreuungs-, Beratungs- und Umsetzungsleistungen der Media-Motion GmbH. Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung auf den Auftraggeber über.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Media-Motion GmbH und ihren Auftraggebern, sofern diese Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind. Verträge mit Verbrauchern sind ausgeschlossen.
Gegenstand des Vertrages sind die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg ist nicht geschuldet, sofern dieser nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Informationen und Zugänge rechtzeitig, vollständig und korrekt zur Verfügung.
Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zulasten der Media-Motion GmbH. Vereinbarte Deadlines verschieben sich automatisch.
Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Leistungen gelten als abgenommen, wenn sie produktiv genutzt werden oder keine wesentlichen Mängel innerhalb von 7 Werktagen angezeigt werden.
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Projektleistungen werden projektbezogen abgerechnet. Laufende Betreuungsleistungen werden monatlich berechnet.
Mehraufwand außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs wird gesondert berechnet.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug ist die Media-Motion GmbH berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen.
Sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte an den erbrachten Leistungen gehen erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.
Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht zur eigenen Verwendung.
Die Media-Motion GmbH ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer sowie externe Software-, Plattform- und KI-Systeme einzusetzen.
Beide Parteien verpflichten sich, alle nicht öffentlich bekannten Informationen zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln.
Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung für Verzögerungen aufgrund fehlender Inhalte, verspäteter Freigaben oder externer Systemänderungen ist ausgeschlossen.
Die Media-Motion GmbH ist berechtigt, die Zusammenarbeit als Referenz zu verwenden, sofern keine vertraulichen Inhalte offengelegt werden.
Projektverträge enden mit Leistungserbringung. Laufende Verträge können mit der vereinbarten Frist gekündigt werden.
Laufende Betreuungsverträge können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz der Media-Motion GmbH.